Kilometerpauschale: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Sie fahren jeden Tag mit Ihrem Auto zur Arbeit, um Ihrem Beruf nachgehen zu können. Die Kosten hierfür können Sie in der Steuererklärung angegeben um diese so als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Das wird allgemein als. Kilometerpauschale bezeichnet. Hierbei gilt jedoch nur die einfache Wegstrecke – die Rückfahrt oder auch Umwege werden somit entsprechend nicht angerechnet. Es gelten feste Pauschalbeträge die derzeit bei 0,30 Euro pro Entfernungskilometer liegen. Da sich die Gesetzeslage im Dezember 2008 erneut geändert hat, können nun auch wieder alle Pendler von der Kilometerpauschale profitieren. Zuvor galt, dass nur besonders weite Anfahrtswege über 20 Kilometer geltend gemacht werden konnten. Diese Regelung wurde jedoch schon nach kurzer Zeit als verfassungswidrig erklärt und wieder abgeschafft. Wer beispielsweise jetzt einen direkten Weg von 15 Kilometern zurücklegt, kann pro Arbeitstag 4,50 Euro zurück bekommen (15 x 0,30 Euro = 4,50 Euro). Bei der Steuererklärung müssen selbstverständlich Krankheits- und Urlaubstage abgezogen werden.

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